Spielsperre
Die Spielsperre ist ein zentrales Instrument des Spielerschutzes. Sie gilt bundesweit für konzessioniertes Glücksspiel gemäß Glücksspielstaatsvertrag und wird geführt in der spielformübergreifenden Sperrdatei OASIS. Auch konzessionierte Spielhallen und Online-Anbieter sind verpflichtet, sich an das Sperrsystem anzuschließen.
Selbstsperre
Die Selbstsperre ist unbefristet und kann nach Ablauf der Mindestsperrzeit auf Antrag aufgehoben werden. Die Mindestsperrzeit beträgt ein Jahr. Es kann eine davon abweichende Mindestsperrzeit vereinbart werden, die kürzer (mindestens drei Monate) oder länger als ein Jahr ist. Nach Ablauf der Mindestsperrzeit kann der Antrag auf Aufhebung bei der führenden Stelle des bundesweiten Sperrsystems OASIS (Regierungspräsidium Darmstadt) gestellt werden. Die Sperre endet nicht automatisch nach Ablauf der Mindestsperrzeit.
Den Antrag auf Spielsperre erhalten Sie auf dieser Website, in unseren Standorten, über unsere Unternehmensbeauftragte oder beim Betreiber des Sperrsystems OASIS (Regierungspräsidium Darmstadt).
Fremdsperre/Hinweis Dritter
Sollten wir als Anbieter berechtigte Hinweise dafür haben, dass Sie spielsüchtig oder spielsuchtgefährdet sind bzw. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse einer Spielteilnahme entgegenstehen, sind wir verpflichtet, Sie zu sperren. Dies gilt auch für begründete Hinweise Dritter wie Lebenspartner oder nahe Angehörige. Die Mindestsperrzeit der Fremdsperre beträgt ein Jahr. Nach Ablauf der Mindestsperrzeit kann der Antrag auf Aufhebung ausschließlich bei der führenden Stelle des bundesweiten Sperrsystems OASIS (Regierungspräsidium Darmstadt) gestellt werden. Die Sperre endet nicht automatisch nach Ablauf der Mindestsperrzeit.
Den Antrag erhalten Sie über unsere Standorte, über unsere Unternehmensbeauftragte oder beim Betreiber des Sperrsystems Oasis (Regierungspräsidium Darmstadt).
Gesperrte Spieler
Um sicher zu stellen, dass gesperrte Spieler keinen Zutritt in unsere Häuser bekommen, sind wir verpflichtet, bei jedem Betreten der Spielsäle einen Abgleich der Gastdaten mit der bundesweiten Sperrdatei OASIS zu machen. Sie benötigen für den Zutritt ein gültiges Ausweisdokument.
Kontaktadressen (Informationen, Anträge usw.):
Regierungspräsidium Darmstadt (RPDa)
Bereich Sicherheit/Glücksspiel
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
E-Mail-Adresse für Gäste:
spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de
Anträge Spielsperre/Aufhebung, Informationen auf:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis/spieler-faqs
Spielbanken Niedersachsen GmbH
Karen Krüger
Karmarschstraße 37-39
30159 Hannover
Tel.: 0511 163 83-70
E-Mail: k.krueger@spielbanken-niedersachsen.de